Tag: BBCC
Die Mehrzahl der Projekte zum Breitband-Ausbau im ländlichen Raum
erfolgt mit Fördermitteln. Die für einen Betreiber wirtschaftlich, d.h.
ohne Deckungslücke ausbaubaren Gebiete dürften mittlerweile vollständig
erschlossen sein. Somit bleiben die aus wirtschaftlicher Sicht
problematischen Regionen mit dünner Besiedlungsdichte und größerer
Entfernung zum Backbone. Zwischen zusätzlichen Umsatzerlösen nach dem
Ausbau und den Investitions- und Betriebskosten klafft oft die so
genannte Wirtschaftlichkeitslücke, die entweder aus Haushaltsmitteln
gedeckt werden kann oder unter Zuhilfenahme von Fördermitteln der
Länder. Dabei steigt die Anzahl der mit Fördermitteln umgesetzten
Breitband-Projekte in den letzten Monaten deutlich an.
Neben Projekten nach dem GAK-Programm wird derzeit noch eine Reihe
von Vorhaben mit Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II umgesetzt. Da
eine Voraussetzung für die Nutzung von Mitteln aus dem
Zukunftsinvestitionsgesetz ein Baubeginn vor dem 31.12.2010 ist, geht
die Zeit für die Nutzung dieser Fördermöglichkeit schnell zu Ende. Das
GAK-Programm dagegen ist bis Ende 2013 verlängert worden. Ob diese Frist
tatsächlich genutzt werden kann, hängt in der Umsetzung von den
Bundesländern ab.
Eine Förderung nach dem GAK-Programm unterliegt engen Auflagen und
führt daher in vielen Fällen zu kleinteiligen Lösungen für Ortschaften
oder Ortsteile, für die eine Unterversorgung nachgewiesen werden konnte.
Daher ist es umso bemerkenswerter, dass mit dem Breitbandprojekt für
Erftstadt eine Umsetzung nach dem Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzept in
insgesamt fünf Stadtteilen mit insgesamt über 15.000 Einwohnern möglich
ist. FttC ist ein für den Ausbau anerkanntes Verfahren für eine nachhaltige
Versorgung. Mit diesem Ansatz wird eine Glasfaser-Versorgung bis in die
Ortschaften (zu den Standorten der Kabelverweiger) vorangetrieben. Durch
einen konsequenten und geplanten Ausbau des Leerrohr-Netzes kann
aufbauend auf dem FttC-Netz in einigen Jahren ein
Glasfaser-Anschluss-Netz realisiert werden.
In die fünf Ortsteile Bliesheim, Dirmerzheim, Erp, Friesheim und
Gymnich werden in den nächsten Monaten 31 Kilometer Glasfaser-Kabel
verlegt werden. Insgesamt werden 32 Kabelverzweiger mit
Multifunktionsgehäusen (MfG) zum Outdoor-DSLAM überbaut und mit
Stromanschlüssen für die dann dort installierte aktive
Übertragungstechnik ausgerüstet. Im Ergebnis werden dann für die
überwiegenden Mehrzahl der Anschlüsse wird nach dem Infrastruktur-Ausbau
eine Bandbreite von 16 MBit/s nutzbar sein anstatt der heute im Schnitt
mit unter 1 MBit/s unzureichenden Bandbreite.
Dem Vertragsabschluss mit der Deutsche Telekom als dem ausgewählten
Netzbetreiber ist ein Projekt mit einer Dauer von einem Jahr
vorausgegangen. Ende 2009 beauftragte die Stadt Herrn Dr. Kaack von der
STZ-Consulting Group mit der Durchführung der notwendigen
Projektarbeiten. Dabei wurde zunächst die Unterversorgung durch
Versorgungstabellen nachgewiesen und eine Markterkundung bei den
Netzbetreibern durchgeführt. Für Dr. Kaack ist es wenig erstaunlich,
dass sich auch in Erftstadt kein Anbieter finden ließ, der einen
wirtschaftlichen und nachhaltig zukunftssicheren Ausbau ohne öffentliche
Zuwendungen plant. Ergänzende Erkundungen bei der Deutschen Bahn, den
Stadtwerken, dem örtlichen Gas- und dem Energieversorger haben keine
geeignete Leerrohrinfrastruktur zutage gefördert, die für einen
Breitband-Ausbau nutzbar gewesen wäre.
Als nächstes wurde eine schriftliche Befragung bei allen Haushalten
durchgeführt, die die Unterversorgung mit 79% der Anschlüsse der
Befragten unter einem MBit/s (im Durchschnitt der Befragten 714 Kbit/s)
bestätigen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der Ortsbürgermeister und deren
aktive Unterstützung bei der Befragung konnte mit bis zu 25% eine recht hohe
Rücklaufquote erreicht werden. Die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Versorgung liegt
entsprechend 94% hoch und auch die Wechselbereitschaft von 83% der
Befragten unterstreicht den vorhandenen Bedarf. Die Ergebnisse bei den
befragten Unternehmen liegen auf ähnlichen Werten (91% Unzufriedenheit).
Aufgrund der derzeit fehlenden Wettbewerbsangebote ist es nicht
verwunderlich, dass ca. 85% der Befragten DSL als die genutzte
Breitband-Technologie angegeben haben. Nach DSL ist die Nutzung von
Modems für den Analog- oder ISDN-Anschluss die am meist genutzte
Technologie für den Internet-Zugang. Mit den Ergebnissen der Befragung
und einer parallel durchgeführten statistischen Ableitung des
theoretischen Kundenpotenzials ist die Potenzialanalyse abgeschlossen
und eine weitere Voraussetzung zur Stellung des Förderantrages erfüllt.
Im Laufe der Projektdurchführung wurde die Grenze für eine
Unterversorgung von 1 auf 2 MBit/s angehoben. Damit konnten anderthalb
weitere Ortsteile in die Projektarbeit einbezogen werden, die heute eine
Versorgung von etwa 1,5 MBit/s haben. Durch diese Erweiterung konnten
mit fünf geschlossenen Ortsteilen erhebliche Teile des Stadtgebietes für
einen Ausbau bearbeitet werden. Für die Konkretisierung ist eine
transparente Ausschreibung nach den Regeln des GAK-Programms
erforderlich, die technologieneutral aufgestellt sein muss, um
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Um die Auswahl unter den Anbietern nicht nur mit qualitativen
Argumenten zu treffen, hat Dr. Kaack quantitative Bewertungskriterien
entwickelt. Dabei haben wirtschaftliche Aspekte wie die Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke und die Kaufkraftabschöpfung durch höhere
Kundenkonditionen besondere Bedeutung. Andere Aspekte wie die verfügbare
Bandbreite und das Angebot von weiteren Diensten wie z.B. Telefonie
werden berücksichtigt. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass
das Förderprogramm fordert, dass die mit Subventionen errichtete
Infrastruktur über mindestens sieben Jahr in Betrieb gehalten werden
muss. Dies stellt Anforderungen an die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Anbieters. Für den späteren Kunden sind ergänzend
die Serviceleistungen des Anbieters von Bedeutung, falls es Fragen zum
Dienst oder zur Rechnung gibt und insbesondere im Falle von Störungen.
Für den Anbieter wird die Erstellung eines erfolgversprechenden
Angebotes einfacher, wenn er die Bewertungskriterien bereits bei der
Erstellung kennt. Bewertungskriterien und eine Leistungsbeschreibung mit
ergänzenden Informationen über die auszubauenden Ortschaften,
Besiedlungsstrukturen und die Ziele beim Breitbandausbau wurden daher
interessierten Bietern auf Anfrage während der Ausschreibungsfrist
bereitgestellt. Die eigentliche Dauer der Ausschreibung sollte zwei
Monate nicht unterschreiten, damit alternative Anbieter die Chance
haben, Informationen über Netzinfrastrukturen und Trassenverläufe von
der Deutschen Telekom zu erhalten.
Nach der Submission werden die eingegangenen Angebote bewertet und
eine Vergabeempfehlung erarbeitet. Jetzt kann der endgültige
Förderantrag an das zuständige Dezernat der Bezirksregierung gerichtet
werden. Sollte die Zeit bis zur Entscheidung der Bezirksregierung nicht
ausreichen, ohne die Bindefrist des ausgewählten Betreibers zu
überschreiten, kann ein Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
gestellt werden. Nach dessen Eingang oder nach Bewilligung des
Förderantrags können die eigentlichen Vertragsverhandlungen zwischen der
Kommune und dem Betreiber aufgenommen werden. Nach Unterzeichnung des
Kooperationsvertrages beginnt der Infrastrukturausbau, der in der Regel
innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein sollte. Ein erfolgreiches
Breitbandprojekt kann bis zur Bereitstellung des neuen Dienstes somit
durchaus zwei Jahre dauern.
In Erftstadt werden in der zweiten Jahreshälfte 2011 die ersten
Ortschaften fertig ausgebaut sein. Bis zum Ausbau der letzten
Ortschaften kann es aber bis 2012 dauern. Der mittlerweile vertraglich
vereinbarte Breitbandausbau für mehr als 4.000 Haushalte belastet den
städtischen Haushalt mit 27.000 Euro. Bei gut 4.000 unterversorgten
Haushalten ergibt sich somit ein öffentlicher Zuschuss in Höhe von 6,75
Euro pro unterversorgten Haushalt. Aus Sicht von Dr. Kaack ein sehr
niedriger Wert zur Absicherung der Zukunftsfähigkeit – selbst für eine
Kommune mit Nothaushalt.
Bis zur Inbetriebnahme sind nicht unerhebliche Tiefbauarbeiten zur Verlegung der benötigten 31 Kilometer Glasfaserstrecken und die Stromversorgung von 32 Multifunktionsgehäusen zu erbringen. Nach Fertigstellung der Infrastruktur ist über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren der weitere Breitbandausbau voraussichtlich kein weiteres Problem für die Kommune. Durch Änderungen in der aktiven Übertragungstechnik ist mit geringem Aufwand eine frühere oder spätere Erweiterung von ADSL zu VDSL möglich, d.h. Bandbreiten von 50 MBit/s in Abhängigkeit von der Länge der nach wie vor in Kupfer betriebenen Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Über einen längeren Zeitraum hinweg wird auch in Erftstadt nichts an einem Ausbau mit Glasfaser bis zum Hausanschluss (Fiber-to-the-Building) vorbei führen ist sich Dr. Kaack sicher. Aber auf der Basis des Fiber-to-the-Curb Ausbaus ist dies bei rechtzeitiger Vorplanung mit überschaubarem Aufwand zu realisieren. Die Vorplanung sollte allerdings nicht verschleppt werden, sonst droht später ein erheblicher Investitionsaufwand für die Verlegung von Leerrohren bis zum Hausanschluss.
Jürgen Kaack 22.11.2010, 08.53 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen als entscheidender
Standortfaktor für Deutschland ist im Hinblick auf die
Rahmenbedingungen eine nationale Aufgabe. Die Langfristigkeit des
Netzaufbaus und die Komplexität der Organisation für die Umsetzung
macht es sinnvoll, dass sich der Staat um die Organisation und die
Rahmenbedingung kümmert.
Im föderalen System haben die Bundesländer oft nicht nur eigene
Förderbedingungen und Förderquoten, sondern auch eine unterschiedliche
Form der Unterstützung von Kommunen mit Beratungsleistungen. Ein
Landes-weites Breitband-Kataster gibt es derzeit nur in Nieder-Sachsen,
in anderen Bundesländern gibt es dagegen nur einzelne
Breitband-Berater. Die konsequente Begleitung und Umsetzung von
Kooperationsmodellen für regionale Betreiber fehlt dagegen ebenso wie
die Unterstützung von zukunftsweisenden NGA-Netzen.
Während in NRW der stufenweise Ausbau mit Glasfasernetzen zunächst als Fiber-to-the-Curb (FttC) und in einem späteren Schritt als Fiber-to-the-Building
(FttB) propagiert wird, verfolgt man in Hessen die Schließung der
weißen Flecken bevorzugt mittels Funklösungen. Es gibt zwar durchaus
eine Reihe von Szenarien, in denen der Breitbandausbau
mittels Funk schneller und mit niedrigeren Kosten erfolgen kann, z.B.
wenn die nächste Möglichkeit zur Anbindung an ein Backbone-Netz weit
entfernt ist, die zu versorgenden Teilnehmer weit auseinander liegen
oder die Qualität der Leitungen im Anschluss-Bereich schlecht ist.
Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat man im Juni 2010 die
Errichtung eines Breitbandkompetenzzentrums (BBCC) ausgeschrieben.
Analysiert man die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung kann sich
der Verdacht einschleichen, dass es hierbei um ein Kommunikationsorgan
für die Ziele der Bundesregierung und eine übergreifende
„Bürgermeister-Hotline“ handelt. Diese Zielsetzung scheint nicht
stringent, wenn gleichzeitig die Fördermöglichkeiten mit Mitteln aus
dem Zukunftssicherungsgesetz („Konjunkturpaket II“) bald ausläuft und
die steigende Nachfrage nach Fördermitteln aus dem GAK-Programm
(Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) eine baldige
Erschöpfung der verfügbaren Mittel befürchten lässt! Während einerseits
viele Förderanträge gestellt werden, können zunehmend mehr Kommunen
keine Fördermittel in Anspruch nehmen, weil sie keinen ordentlichen
Haushalt mehr erstellen können und der Haushaltssicherung unterliegen.
Wen soll das geplante BBCC dann aber beraten und unterstützen?
Eigentliche Kernaufgaben eines BBCC werden gleichzeitig durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen wie z.B. mit dem im Mai 2010 gestartete NGA-Forum. Dabei sollte es doch Aufgabe der Bundesnetzagentur
sein, den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sicher zu stellen.
Die Gestaltung neuer Märkte gehört eigentlich nicht dazu! Andere
wesentliche Aufgaben eines BBCC sollten in der Entwicklung und
Begleitung von Pilotprojekten für den Netzausbau nach Schließung der
weißen Flecken und dem Auslaufen der Förderprogramme liegen, Es ist
unstrittig, dass der Breitbandausbau
bei richtiger Planung auch ohne staatliche Mittel wirtschaftlich
betrieben werden kann – und dass nicht nur in Ballungsgebieten! Hierfür
müssen aber Partner zusammen gebracht werden, die bislang nicht gewohnt
sind, zu kooperieren wie z.B. Netzbetreiber, Stadtwerke,
Energieversorger und Tiefbauunternehmen. Neue Gesellschaftformen wie
PPPs (Private-Public-Partnerships) müssen erprobt und gestaltet werden.
Diese Aktivitäten entstehen derzeit eher zufällig oder durch
Eigeninitiativen Einzelner.
Nicht nur die Gestaltung neuer Betreiber-Modelle abseits der
etablierten Ansätze muss koordiniert und kommuniziert werden, auch neue
Breitband-Anwendung mit übergreifender Bedeutung sollten entwickelt und
gefördert werden. Neben den gesellschaftlich relevanten Themen Bildung
und Telemedizin als Element zur Kostensenkung im Gesundheitswesen sind
auch intelligente Lösungen in Verbindung mit dem Energiemanagement von
hoher Zukunftsbedeutung. Hierzu gehören Smart-Grid Lösungen, die
Energieverbraucher und –Erzeuger in einer Region „managen“, sowie
Konzepte für die Umsetzung der Elektromobilität. Entsprechende Dienste
müssen in Kooperation mit der betroffenen Industrie entwickelt und
erprobt werden, damit Deutschland in diesem Feld nicht den Anschluss
verliert. Erfolgreiche und in Pilotversuchen bewährte Lösungen müssen
standardisiert werden, damit es im Ergebnis flächendeckende und
wirtschaftlich zu produzierende Lösungen gibt.
Im Umfeld von Breitband-Netzen und Anwendungen gibt es also offensichtlich eine Reihe von wichtigen Aufgaben, die bislang nicht wahrgenommen werden und Kernaufgaben eines BBCC sein sollten. Dabei sei betont, dass es nicht um zusätzliche Fördertöpfe und staatliche Finanzierung geht, sondern in erster Linie um die Stimulation der Entwicklungen, die Koordination der beteiligten Partner, die beratende und Interessen-ausgleichende Begleitung der Umsetzung, die Unterstützung bei der EU-weiten Standardisierung und die Multiplikation erfolgreicher Vorhaben. Leider fehlen bisher erkennbare Ansätze der Politik für eine konsequente Umsetzung dieser Aufgaben.
Jürgen Kaack 10.07.2010, 09.49 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Verlegung von Leerrohren bis an den Hausanschluss bei allen Neubau-Erschließungen und allen Tiefbauarbeiten
Jürgen Kaack 08.07.2010, 09.10 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Jürgen Kaack 26.06.2010, 18.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Seit zwei Jahren fordere ich immer wieder - so auch hier in meinem Blog, dass für höhere Effizienz und Nachhaltigkeit im Breitbandausbau
eine koordinierende und gestaltende Institution erforderlich wäre. Die
Aktivitäten der Länder sind aus meiner Sicht hierfür nicht ausreichend
und in jedem Bundesland anders aufgestellt. Durch Zufall bin ich vor ein
paar Tagen auf eine Ausschreibung des BMWi gestoßen, in der der Aufbau
und Betrieb eines Breitbandbüros des Bundes ausgeschrieben wird:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/ausschreibungen,did=344592.ht...
Es bewegt sich also anscheinend doch noch etwas. Vielleicht bleibt es
ja doch nicht nur bei den von der Bundesregierung Anfang 2009
verkündeten Zielen für den Breitbandausbau! Ein
Breitbandkompetenzzentrum könnte wesentlich dazu beitragen, dass die zur
Umsetzung von Zielen erforderlichen Strategien und Maßnahmen erarbeitet
werden.
Eine erste Aufgabe könnte in der Ermittlung eines bundesweit
einheitlichen Katasters zur derzeitigen Breitbandversorgung sein. Der
Breitbandatlas des BMWi bietet kaum mehr als einen groben Überblick die
Versorgungslage. Auch der groß angekündigte Infrastrukturatlas der
Bundesnetzagentur ist bislang kaum hilfreich bei der Identifikation und
Verortung von vorhandenen und für einen Breitbandausbau geeigneten
Infrastrukturen.
Dabei gibt es ja durchaus Vorbilder: in Niedersachsen hat das
Landes-Breitbandkompetenzzentrum bewiesen, dass ein genauer Überblick
über die Versorgungslage in der Fläche durchaus ermittelbar und in einer
für die Ausbauplanung sinnvollen Art und Weise darstellbar ist. In
Hessen wurde gerade mit HesBIS ein neues Infomationsportal vorgestellt,
dass - sofern die Inhalte entsprechend vollständig eingepflegt werden,
ermöglicht Infrastrukturen und deren Eigentümer zu finden sowie erste
Szenarien für den Ausbau zu erstellen.
Die offensichtlich doch eher knapp werdenden Fördermittel für den
Breitbandausbau müssen mittelfristig abgelöst werden durch neue
Geschäftsmodelle, die einen wirtschaftlichen Aufbau mit zukunftssicheren
Infrastrukturen auch in der Fläche ermöglichen. Geschäftsmodelle und
Kooperationsansätze fallen aber nicht vom Himmel und die beteiligten
Organisationen (Kommunen, Kreise, Stadtwerke, Tiefbau-Unternehmen und
Netzbetreiber)sind nur in Ausnahmefällen alleine in der Lage, tragfähige
Kooperationen zu schmieden. Dies ist aus meiner Sicht genauso eine
Aufgabe für ein zentrales Breitbandkompetenzzentrum wie die Koordination
der Entwicklung von Breitbandanwendungen für Verwaltung, Bildung,
Medizin etc.
Die vom BMWi verfolgten Ziele sind derzeit für den Autor nicht zu
überprüfen, da der Entwurf der Leistungsbeschreibung nur für angemeldete
Nutzer des eVergabe-Portals verfügbar ist. Die Ausschreibung wurde am
01.06. veröffentlicht und läuft nur bis zum 21.06.2010, drei Wochen
erscheinen für eine solche Ausschreibung recht kurz, es sei denn, der
Kreis der Bieter stünde schon vorher fest? Ausschreibungen für den
Breitbandausbau in Kommunen laufen mit 8 Wochen mehr als doppelt so
lange ... Immerhin soll der Gewinner im Anschluss an die Ausschreibung
durch ein Auswahlverfahren ermittelt werden.
Die Ausschreibung für das Breitbandbüro richtet sich an Unternehmen
mit einem Gesamtumsatz von mindestens 5 Mio. Euro im Jahr, die
mindestens drei Referenzprojekte mit obersten Bundesbehörden nachweisen
können sowie mindestens 2 (!) Jahre Erfahrung im Breitbandausbau.
Es bleibt abzuwarten, was sich aus dieser Aktion ergibt. Auf jeden Fall ist positiv zu vermerken, dass die Notwendigkeit zur Schaffung eines Breitbandkompetenzzentrums erkannt wurde und jetzt mit konkreten Maßnahmen angegangen wird. Für die Verbesserung der Versorgungssituation und der zielgerichteten Planung des weiteren Ausbaus hin zu einem flächendeckenden Glasfasernetz in den nächsten 10 bis 20 Jahren kann die Aktion wesentlich beitragen!
Jürgen Kaack 18.06.2010, 20.58 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Der Breitband-Ausbau erfolgt in Schritten
Breitband-Anschlüsse sind gerade für ländliche Regionen ein essentieller Standortfaktor, der über den Zuzug von Unternehmen und Familien entscheidet. In vielen Kommunen ist aus Sicht der Betroffenen die verfügbare Bandbreite unzureichend, selbst wenn sie oberhalb der von der Bundesregierung definierten 1 MBit/s Grenze liegt. Erst oberhalb von 6 MBit/s stellt sich derzeit Zufriedenheit ein. Dabei erweist es sich immer wieder, dass nach dem Ausbau eines „weißen“ Fleckens in der Umgebung neue „graue“ Flecken entstehen, wenn dort die verfügbare Bandbreite unter derjenigen in dem neu ausgebauten Gebiet liegt. Durch den über die Jahre laufend steigenden Bandbreiten-Hunger entsteht immer wieder neu Unzufriedenheit bis mit einem Glasfaser-Anschluss am Haushalt auch längerfristig alle Breitband-Bedürfnisse befriedigt werden können.
Das Problem für die
Breitbandversorgung in der Fläche liegt in den meisten Fällen in der
Kapazität des regionalen Backbone-Netzes begründet, mit dem das
Weitverkehrsnetz und das Anschlussnetz verbunden werden. Hier sind die
verfügbaren Bandbreiten heute oft zu gering, um eine höhere Bandbreite
bis zum Anschlussnetz zu transportieren. Die regionalen Netze bestehen
typischerweise heute noch aus Kupferkabelstrecken, deren Kapazität nicht
erweitert werden kann. Hier bleibt oft nur der Ausbau des regionalen
Netzes mit Glasfaserstrecken. In einem ersten Schritt werden meist nicht
die Einzelhaushalte angeschlossen sondern die Kabelverzweiger. Die
Verlegung von Glasfasern bis zu den Kabelverzweigern wird als
„Fiber-to-the-Curb“ (FTTC), zu Deutsch etwa „Glasfaser bis zum
Bürgersteig“, bezeichnet und stellt den ersten meist auch kurzfristig zu
realisierenden Ausbau des Glasfasernetzes dar. Mit einem solchen
Schritt können in vielen Fällen für die Mehrzahl der Anschlüsse 16
MBit/s erreicht werden. Nur bei größeren Entfernungen von den überbauten
Kabelverzweigern (> 1,5 km) macht sich die Kabeldämpfung in der nach
wie vor aus Kupfer bestehenden Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL)
bemerkbar und reduziert die Bandbreite auf 6 MBit/s (oder für abgelegene
Häuser auch weniger).
Die Erweiterung der Glasfaser bis zum Hausanschluss oder
„Fiber-to-the-Building“ (FTTB) oder auch bis in den einzelnen Haushalt
„fiber-to-the-Home“ (FTTH) ist der zweite und erheblich aufwendigere
Schritt des Infrastruktur-Ausbaus. Neben dem Ersatz des teuren Kupfers
durch den unbegrenzt verfügbaren Glasfaserrohstoff sind in einem
Glasfasernetz kaum weitere aktive Komponenten erforderlich. Die Vielzahl
der zum Outdoor-DSLAM überbauten ehemaligen Kabelverzweiger (etwa ein
Kabelverzweiger je 200 Haushalte) kann bei FTTx-Lösungen entfallen. Dies
reduziert den Serviceaufwand im Netz und den Stromverbrauch für die
Signalverteilung. Auf längere Sicht und zur Erreichung von Bandbreiten
oberhalb von 100 MBit/s führt eigentlich nichts an einer durchgängigen
Glasfaser-Anbindung vom Hauptverteiler (HVt) bis zum Teilnehmeranschluss
(TAL) vorbei.
Investitions-Aufwand bremst den Glasfaser-Anschluss zum Haus
Schon der Aufbau der regionalen Netze bis zu den Kabelverzweigern als
FTTC-Lösung ist für Netzbetreiber nicht immer rentabel. Lange Strecken
bei der Verlegung von Glasfasern und eine dünne Besiedlung erhöhen die
Investitionskosten pro Anschluss schnell über die
Wirtschaftlichkeitsgrenze hinaus. Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten:
entweder werden die Anschluss- und Monatspreise für die Kunden deutlich
erhöht gegenüber dem gleichen Angebot in dichter besiedelten Räumen oder
irgendjemand trägt die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke der
Betreiber. Da man auf die Gleichbehandlung von Einwohnern in der Stadt
und auf dem Land nicht verzichten will, bietet die Regierung den Einsatz
von Fördermitteln aus EU-Töpfen, die Kommunen unter eng definierten
Voraussetzungen gewährt werden für den Ausgleich der
Wirtschaftlichkeitslücke in Form einer Beihilfe an einen Netzbetreiber.
Wenn der Ausbau der Kabelverzweiger schon teuer ist, so steigen die
erforderlichen Investitionen für den Ausbau der Glasfaser bis zum
Hausanschluss um ein Vielfaches. Gerade die „letzte Meile“ (Last Mile)
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss erfordert unvermeidbar
umfangreiche Tiefbaumaßnahmen im überbauten Raum. Viele Kommunen haben
keine eigenen Leerrohre in den Straßen verlegt, die zum Einziehen von
Glasfasern genutzt werden könnten. Selbst vorhandene Leerrohre sind
nicht in jedem Fall geeignet, da Glasfasern nur in Netzen mit stumpfem
Winkel und mit geeigneter Wandstruktur mit Luftdruck in ein vorhandenes
Leerrohr eingeblasen werden können. Neue Leerrohre in den Straßen kosten
je nach Verlegungstechnik (Aufgraben, Saug-Spül-Technik, Durchschießen)
von 80 bis 120 Euro pro Meter. Die Kosten für die Leerrohre selbst
(unter 5 Euro pro Meter) und das Setzen von Schächten fallen dabei kaum
zusätzlich ins Gewicht. Von den Leerrohren in der Straße bis zum Haus
können fallweise Mini-Pipes ohne eine Öffnung der Oberfläche
durchgeschossen werden. Für den einzelnen Hausanschluss kann bei einer
unabhängigen Verlegung mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.600 Euro
gerechnet werden. Dabei sind die Kosten der eigentlichen
Übertragungstechnik und der Hausabschluss sowie die ggf. erforderliche
Inhouse-Verkabelung noch nicht enthalten. Für den Bau eines neuen
flächendeckenden Glasfasernetzes bis in jeden Haushalt dürften
Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro anfallen.
Für die Netzbetreiber sind auch Teilbeträge solcher
Vorlauf-Investitionen zu hoch, um den Renditeerwartungen der
Gesellschafter und Aktionäre gerecht zu werden. Infrastrukturvorhaben
rechnen sich in den allermeisten Fällen erst bei einer 20-jährigen
Abschreibungsfrist wie bei öffentlichen Infrastrukturen wie
Kanalanschlüssen, Straßen und Bahntrassen. Mit den in der
Telekommunikation üblichen drei bis sieben Jahren für die Abschreibung
von Netzinfrastrukturen ist eine Rendite nur in Ausnahmefällen (z.B. in
Ballungsgebieten) über einen kürzeren Zeitraum zu erzielen.
Netzbetreiber gehen von einer Größenordnung von 15% der Haushalte im
Versorgungsgebiet aus, die unter derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich
mit Glasfasern ausgebaut werden können und diese finden sich in
Ballungsgebieten mit einer hohen Zahl von Wohneinheiten je Anschluss.
Daher sind die Netzbetreiber immer noch sehr zurückhaltend beim
Glasfaserausbau bis zum Hausanschluss. In anderen Ländern, die in der
Glasfaser-Durchdringung deutlich vor Deutschland rangieren, hat in der
Regel der Staat den Ausbau entweder als Infrastrukturmaßnahme
subventioniert oder er ist selbst Betreiber der Telekommunikationsnetze.
Hier sind die bestehenden alten Netzinfrastrukturen allerdings oft in
einem solch schlechten Zustand, dass ein Ausbau mit VDSL überhaupt nicht
in Betracht kommt.
Infrastruktur-Betrieb als neues Geschäftsmodell
Neben dem bisher üblichen Ausbau der Netze durch die großen
Netzbetreiber mit ihren vertikal integrierten Wertschöpfungsstufen kann
aufgrund der dargestellten Investitionsvolumina und der erforderlichen
Abschreibungsfristen ist die Entstehung eigenständiger
Betreibergesellschaften für die regionalen Zugangsnetze eine mögliche
Alternative. Dabei sind verschiedene Geschäftsoptionen denkbar vom
reinen Bereitstellen passiver Infrastrukturen (Leerrohre) über das
Angebot „beleuchteter“ Glasfasern auf der Übertragungs- und
Sicherungsebene im OSI-Schichtenmodell bis zur Realisierung von
Übertragungsplattformen, an die sich andere Anbieter auf der
Dienste-Ebene anschalten können. Der Aufbau und der Betrieb eines
regionalen Breitbandnetzes rentieren sich nur in Ausnahmefällen für
Ortsteile oder eine einzelne Kommune. Wenn sich aber mehrere Kommunen
zusammenfinden oder auf Kreisebene entsprechende Aktivitäten entwickelt
werden, ist ein zu mindestens kostendeckender Betrieb möglich.
Bislang erfolgt der Ausbau durch einen der großen Netzbetreiber, der
sich dies fallweise durch die Kommune mittels Zuschüssen im Sinne einer
Beihilfe mitfinanzieren lässt. Dabei bleibt das regionale Netz dabei
aber im alleinigen Besitz des Netzbetreibers und die Kommune hat kein
Mitspracherecht bei der Nutzung oder einem späteren Ausbau. Eine andere
Möglichkeit ist ein Joint Venture zwischen einem Netzbetreiber und einer
Kommune – eine Private Public-Partnership (PPP). Finanzierung und
Nutzungsrechte werden bei diesem Modell vertraglich geregelt. In der
extremen Ausprägung kann die Betreibergesellschaft als hundertprozentige
Tochtergesellschaft des Kreises agieren. Wenn die vorhandene Versorgung
unzureichend ist und das eigentliche Endkundengeschäft an
Kooperationspartner vergeben wird, ist dies wohl auch rechtlich mit dem
kommunalen Versorgungsauftrag verträglich. Eine solche Konstellation
kann von den dargestellten unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für
öffentliche Infrastruktureinrichtungen (bis zu 20 Jahre) im Vergleich
zu den Kalkulationszeiträumen von drei bis fünf Jahren bei den
Netzbetreibern profitieren.
Für den weiteren Ausbau der Netze bis zum Hausanschluss ist es
naheliegend und konsequent, wenn Stadtwerke (oder
Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas
und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen
und betreuen. Für ein solches Szenario spricht, dass Straßen
durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre geöffnet oder saniert werden, oft
im Auftrag eines Versorgungsunternehmens. Wenn eine Kommune oder ein
Kreis heute für sich alleine oder zusammen mit einem
Versorgungsunternehmen einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines
Leerrohr-Netzes, dann können die geplanten Tiefbauarbeiten genutzt
werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im
Beilauf mit zu verlegen. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu
anderen Baumaßnahmen senkt die Kosten von den oben angeführten 80 bis
120 Euro pro Meter auf maximal 5 Euro pro Meter und das Leerrohr ist
dabei schon enthalten. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss
allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück
ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder
Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen
längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Neubaugebiete
sollten schon heute mit Leerrohren ausgestattet werden, die für eine
spätere Glasfaserverlegung geeignet sind.
Bei entsprechender Vorplanung wird der Aufbau eines Glasfasernetzes
(zunächst als Fiber-to-the-Building) über einen Zeitraum von 10 bis 20
Jahren ausgeführt nur ein Bruchteil der erwähnten 100 Mrd. Euro kosten.
Denn der Anschluss mit Glasfaser wird auf dieser Grundlage vermutlich
bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte
Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein abgeschätzter
Break-even schon unter 15 Jahren! Um dies Wirklichkeit werden zu lassen,
muss allerdings jetzt zügig mit den Planungen und der Verlegung
begonnen werden.
Trennung von Netz und Dienst fördert den offenen Netzzugang
Die Rahmenbedingungen für die Glasfaser-Verlegung machen also
offensichtlich neue Geschäftsmodelle erforderlich, die Rückwirkungen auf
die Wertschöpfungsstufen haben werden. Eine Trennung von Netz- und
Dienste-Ebene war in einem bis 1998 auf Telefonie ausgelegten Netz nicht
sinnvoll. Für ein Breitbandnetz schafft dies neue Ansätze bei
Kooperationen und ermöglicht alternative Geschäftsmodellen. Es wird in
Zukunft allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, mehrere
Leerrohrrassen parallel zueinander zu einem Haushalt zu führen.
Allerdings ist es trotzdem vorstellbar, dass mehrere Glasfasern durch
dasselbe Leerrohr ins Haus geführt werden. Die Kosten für eine
zusätzliche Faser liegen bei ca. 3 Euro pro Meter und fallen somit
gegenüber der Leerrohr-Verlegung kaum noch ins Gewicht. Der Einsatz
mehrerer Glasfasern kann dann erforderlich sein, wenn die Schnittstellen
zu Diensten unterschiedlicher Anbieter nicht verfügbar sind. Von der
verfügbaren Bandbreite her ist es aber nicht erforderlich,
unterschiedliche Fasern für mehrere gleichzeitig genutzte
Breitband-Anwendungen zu installieren, können doch Geschwindigkeiten im
GBit/s-Bereich für schnelle Datenübertragung, Sprache und Fernsehen in
hochauflösender Qualität (HDTV) über ein und dieselbe Glasfaser
zugeführt werden.
Wenn es genau wie es nur einen Wasseranschluss zum Haushalt und nur
einen Gasanschluss zukünftig auch nur einen Leerrohranschluss gibt, muss
von vornherein verhindert werden, dass ein solches regionales Monopol
Einschränkungen in der Wahl der Dienste und Inhalte zur Folge hat. Das
Leerrohr muss für alle interessierten Anbieter zu gleichen Bedingungen
nutzbar sein. Selbst die Verwendung einer bereits angeschlossenen
Glasfaser kann mehreren Dienste-Anbietern im Rahmen eines
Open-Access-Modells zugänglich gemacht werden. In diesem Fall muss der
Betreiber der Infrastruktur allerdings auch die notwendige
Übertragungstechnik realisieren sowie eine Plattform, an der sich die
interessierten Anbieter von Diensten anschließen können.
So ist es ein Szenario, dass ein Infrastrukturanbieter den
Haus-Anschluss mit einem Leerrohr und einer beleuchteten Glasfaser
realisiert und hierfür einen Monatsbetrag in Höhe von circa 10 Euro vom
Anschlussinhaber (oder dem Diensteanbieter) berechnet. Mit diesem Betrag
können über einen Zeitraum von 20 Jahren bei permanenter Nutzung 2.400
Euro eingenommen werden. Im Vergleich zu den Erschließungskosten von
1.000 bis 1.600 Euro ergibt sich sicher noch kein wirtschaftlich
auskömmliches Modell wenn man berücksichtigt, dass die Vorfinanzierung
der Investition, ein möglicher Zahlungsausfall und die Tatsache und dass
sich nicht jeder Eigentümer anschließen lassen wird. Lassen sich die
Investitionskosten wie oben erwähnt auf 500 Euro senken, z.B. bei einer
Verlegung im Beilauf, und werden mehrere Anbieter von Diensten für eine
Zusammenarbeit gewonnen, kann ein solches Geschäftsmodell wirtschaftlich
tragfähig und gewinnbringend sein. Dabei können aus Sicht des Nutzers
Telefonie, Internet und Fernsehen, aber auch professionelle Anwendungen,
z.B. in Verbindung mit Cloud-Computing auf Wunsch von unterschiedlichen
Dienste- und Inhalte-Anbietern gebucht werden. Selbst bei diesen
Marktgegebenheiten wird es immer noch eine erhebliche Zahl von Nutzern
geben, die lieber ein Komplettangebot aus einer Hand und mit einer
Rechnung haben, und auch das kann es in diesem Szenario realisiert
werden.
Infrastruktur-Monopole müssen nicht wettbewerbsschädlich
wirken
Wenn es nur einen Anbieter für den Teilnehmeranschluss gibt, dann
muss durch entsprechende Regulierung und Überwachung sichergestellt
werden, dass es nicht Missbrauch der Monopolsituation im Sinne einer
Wettbewerbsverzerrung kommt. Die Situation ist aber durchaus mit der
heutigen vergleichbar. Derzeit hat die Deutsche Telekom immer noch
deutlich mehr als 90% aller Hausanschlüsse in ihrem Besitz. Ein
alternativer Netzbetreiber mietet nach den von der Bundesnetzagentur
festgelegten Regeln und Konditionen die TAL
(Teilnehmer-Anschluss-Leitung) von der Deutschen Telekom für eine
Bitstream-Access. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren
grundsätzlich bewährt, wenn es auch immer wieder unterschiedliche
Auffassungen über die Höhe der zu zahlenden Entgelte gibt. Ähnlich
könnten die Regelungen für die neuen Anschlussnetze gestaltet werden.
Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich bei den
Anschlussnetzen nur um passive Leerrohrnetze handelt oder um Netze mit
beleuchteten Glasfasern.
Eine andere Frage ist, wer die Entscheidung trifft, dass ein
Unternehmen oder ein Joint-Venture ein Anschlussnetz in einer Kommune,
einem Kreis oder einer frei definierten Region aufbauen und betreiben
darf. Für Wasser- und Strom-Anschlüsse sind die Verhältnisse kommunal
geregelt. Es wäre eine Möglichkeit, es für die Breitband-Anschlussnetze
genauso zu handhaben und den Kommunen das Recht vorzubehalten, die neue
Anschluss-Infrastruktur zu betreiben. Eine andere Option ist, die
Vergabe des Rechtes zum Aufbau eines Anschlussnetzes über ein
Lizenzverfahren durch die Bundesnetzagentur zu regeln. Im einen Fall
kann sich durch klamme Haushalte oder ein fehlendes Interesse der
Kommunalpolitik ein Problem für einen planmäßigen Infrastrukturaufbau
ergeben, im anderen Fall könnte es zu Verzögerungen kommen, wenn der
Lizenznehmer den Aufbau nicht wie vorgesehen vornimmt. Mit WiMAX gibt es
für diesen Fall bereits einen Präzedenzfall.
Dabei gibt es noch eine Reihe weiterer Fragen zu klären, z.B. im
Hinblick auf eine zeitliche Exklusivität eines Netzes oder den offenen
Wettbewerb von Anfang an, die Gewährung von Investitionsschutz für das
Unternehmen, das den Aufbau zuerst betreibt. Wie wird mit Unternehmen
verfahren, die trotz aller Investitionsrisiken als zweite ein
Anschlussnetz aufbauen wollen? Für Ballungsgebiete und bei ersten
wirtschaftlichen Erfolgen ist dies vermutlich kein unwahrscheinliches
Szenario. Wer trägt die Kosten für die Entwicklung der erforderlichen
Schnittstellen zwischen Netzplattform und Anwendungsdiensten? Wie
erfolgt die technische Umsetzung im Haushalt, wenn über ein Leerrohr
mehrere Glasfasern unterschiedlicher Anbieter zugeführt werden? Wer
trägt die Verantwortung für den Fall von Netzausfällen und Fehlern? Wie
wird die Qualität der erbrachten Leistung überwacht? Wer hält den
Vertrag mit dem Kunden und hat die Kundenverantwortung? Diese Frage hat
bereits beim Aufkommen der Service-Provider im Mobilfunk zu langwierigen
Diskussionen geführt. Die Klärung der verschiedenen Fragen und die
Entwicklung eines Masterplans für die Umsetzung ist eine Aufgabe für die
Bundespolitik. Es könnte sich für den Standort Deutschland als fatal
erweisen, die weitere Entwicklung alleine dem freien Spiel der
Marktkräfte zu überlassen.
Fazit: die Umsetzung ist nicht trivial, aber realisierbar
Mit geeigneten Lösungsansätzen können Open-Access-Netze entstehen,
die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen und fairen Wettbewerb
bei Diensten (Services) und Inhalten (Content) sorgen. Je nachdem, wer
den Glasfaseranschluss beim Kunden realisiert, kann der
Infrastrukturanbieter selbst eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb zu
anderen Unternehmen anbieten, die seinen Anschluss mieten. Die heutige
Struktur im Telekommunikationsmarkt kennt neben den auf Vermarktung
spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter,
die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So
kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber
Sprachdienste anderer Netzbetreiber anbietet.
Bei einem weitgehend vergleichbaren Angebot von Internetzugang und Telefonie ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, intelligenten Energiediensten (Smart Grid), häusliche Pflege, Hausautomation, Cloud-Computing, Diensten auf der Basis des Internets-der-Dinge (Vernetzung von Geräten) und weiteren innovativen Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein. Offene Strukturen schaffen insbesondere für junge und mittelständische Unternehmen neue Marktchancen.
Jürgen Kaack 19.03.2010, 09.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept
zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems
und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge
einer grundlegenden Strukturreform.
Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für die
weitere Entwicklung vorzunehmen. Die Trennung der gleichzeitig durch das
Bundeswirtschaftsministerium wahrgenommenen Gesellschafter-Rolle und
der Aufsichtsfunktion über die Deutschen Telekom könnte Ungereimtheiten
im Markt wie bei der Markteinführung von VDSL vor drei Jahren vermeiden,
allerdings ist hierfür bislang kein Ansatz zu sehen. Vielleicht nicht
direkt in Verbindung, aber sicher hiervon nicht ganz unbeeinflusst,
fehlt ein Masterplan für den Aufbau einer flächendeckenden
Breitbandinfrastruktur auf der Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die
einzelnen Haushalte, bekannt unter dem Schlagwort Fiber-to-the-Home
(FttH oder auch als Fiber-to-the-Building FttB). Wie der internationale
Vergleich mit im Breitband-Bereich weiter „entwickelten“ Ländern zeigt,
gibt es langfristig keine Alternative zur Glasfaser. Funklösungen können
geeignete Migrationstechnologien sein, und stellen auch langfristig
sinnvolle Ergänzungen dar für die portable bis hin zur mobilen
Internet-Nutzung. Funk ist aber sicher keine Substitutionslösung für ein
Glasfasernetz.
Der Weg von der heutigen Netz- und Markt-Struktur hin zu einer
leistungsstarken Glasfaser-Infrastruktur und die Positionierung der
mobilen Lösungen braucht die Kooperation unterschiedlicher Unternehmen,
auch über die engere Telekommunikationsbranche hinaus. Ziele,
Umsetzungsoptionen und Kooperations-Szenarien zu entwerfen, ist Aufgabe
bei Entwicklung des Masterplans. Hierzu gehören auch Überlegungen für
eine sinnvolle Trennung von Übertragungsleistung und Diensten. Ob es
volkswirtschaftlich sinnvoll ist, den ordnungspolitisch vielleicht
gewollten Wettbewerb auf der Ebene der Netzanschluss-Infrastruktur durch
zu halten, erscheint mehr als fraglich. Wenn es im
Teilnehmer-Anschlussbereich aber denn wieder lokale oder regionale
Netzmonopole geben sollte, dann sind funktionierende Regelungen für
einen Wettbewerb auf der Dienstebene zwingend erforderlich.
Für die Umsetzung einer flächendeckenden Hochleistungs-Infrastruktur
ist sicher ein Zeitraum von 15 Jahren anzusetzen. Von alleine und nur
durch die Marktkräfte wird ein solcher Masterplan aber wohl nicht
entstehen, da die einzelnen Aufgaben über Planungshorizonte und
Wirtschaftlichkeitsziele der einzelnen Telekommunikations-Unternehmen
weit hinausgehen. Die Integration von Versorgungsunternehmen und
Kommunen in einen solchen Prozess kann durch eine zentrale
Koordinationsstelle gefördert und in Modellprojekten erprobt werden.
Der Masterplan für einen nachhaltige Ausbau der
Breitbandinfrastruktur und die Entwicklung von Breitband-Anwendungen
beispielsweise für Bildung, Medizin, Verwaltungseffizienz und
Mobilitätsvorhaben könnte durch eine koordinierende Stelle im Sinne
eines zentralen IKT-Kompetenzzentrums beschleunigt werden. Die möglichen
Ergebnisse werden deutlich in Verbindung mit den Aktivitäten des
Bundesinnenministeriums bei der Vorbereitung der rechtssicheren Email
„de-mail“, der einheitlichen Behördenrufnummer D115 und bei den Lösungen
rund um den elektronischen Personalausweis. Ohne die Koordination und
das Projektmanagement durch das Bundesinnenministerium wären diese
Lösungen nicht so weit, wie sie heute tatsächlich sind. Neben diesen
großen und richtigen Lösungen gibt es aber eine Vielzahl von
Anwendungen, die heute eher zufällig und getrieben von Einzelinteressen
umgesetzt werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Einrichtung einer
solchen koordinierenden Institution für eine nachhaltige
Breitbandinfrastruktur und für innovative Breitband-Anwendungen geplant
ist, die Breitbandkompetenzzentren der Länder sind für eine solche
Aufgabe nicht aufgestellt. Ohne eine aktive Rolle der Bundesregierung
wird es nicht gelingen, den von der ITU im internationalen Vergleich
festgestellten Rang 13 von Deutschland zu verbessern. Dabei sollte
mittlerweile unstrittig sein, dass IKT eine entscheidende
Querschnitts-Technologie ist für die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
Die Anfang 2009 von der Vorgänger-Regierung gesetzten Breitbandziele
für 2014: „Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s“
werden ohne konkrete Strategie leere Zahlen bleiben, genau wie die
Zielsetzung, alle „weißen“ Flecken bis Ende 2010 zu schließen. Es
zeichnet sich bereits ab, dass weiße Flecken noch über längere Zeiten
bestehen bleiben werden. Das GAK-Förderprogramm ist auf jeden Fall schon
mal bis Ende 2013 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen für eine
Förderung sind für viele Kommunen zu kompliziert und unnötig
bürokratisch. Kommunen mit Nothaushalten sind in der Regel nicht in der
Lage, Förderprojekte durchzuführen. So entsteht eine neue Ausprägung der
digitalen Spaltung.
Bei den Breitband-Ausbau Projekten, die erfolgreich durchgeführt
werden, darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Förderungen nur
ein Ausbau mit 2 MBit/s gefordert werden. Diese Bandbreite ist als
untere Grenze gerade geeignet, um Standard Internet-Anwendungen zu
nutzen. Für Bildungs- oder Homeoffice-Anwendungen ist dies in der Regel
zu wenig. Wie der weitere Migrationspfad zu höheren Bandbreiten aussehen
kann, wird bei den Anbietern allerdings nicht hinterfragt. Da auch kein
Masterplan für den Breitband-Ausbau existiert, werden die Kommunen in
diesem Punkt alleine gelassen.
Als neues Mittel gegen eine unzureichende Breitband-Versorgung im
ländlichen Raum wird derzeit LTE auf der Basis der digitalen Dividende
gehandelt. An dem im Mai 2010 anstehenden Versteigerungsverfahren
werden wohl auch nur die vier Mobilfunkunternehmen teilnehmen. Es wird
interessant sein, zu beobachten, welche Breitbandangebote dabei für den
ländlichen Raum herauskommen. Vielleicht verläuft die
„Erfolgsgeschichte“ ähnlich wie vor drei Jahren diejenige mit WiMAX?
Dabei war nach der Modifikation der Ausschreibungsbedingungen schon
abzusehen, dass wirtschaftliche Geschäftsmodelle kaum vorstellbar sind.
Schon WiMAX wurde damals als mögliche Technologie für die
Next-Generation-Networks (NGN) gehandelt. Hiervon spricht schon lange
niemand mehr und vermutlich wird auch keiner der Lizenznehmer die von
der Bundesnetzagentur gesetzten Mindest-Ausbauziele erreichen.
Im Rahmen eines nutzenorientierten Technologie-Mix für die
Breitband-Nutzung kann LTE eine komplementäre Ergänzung des stationären
Netzes für portable und mobile Anwendungen darstellen. Die
Basisstationen des LTE-Netzes müssen sich für den Transport hoher
Bandbreiten auf jeden Fall auf ein stationäres Glasfaser-Netz abstützen.
Auch die UMTS-Basisstationen werden derzeit Zug um Zug mit Glasfaser
angebunden. Hier gehen der Ausbau des stationären Glasfasernetzes und
der Aufbau mobiler Breitbandnetze durchaus Hand in Hand. Es bleibt
abzuwarten, wann die Versorgung mit LTE den ländlichen Raum tatsächlich
erreichen wird. Auch heute ist in der Regel gerade dort kein
breitbandiger UMTS-Mobilfunkdienst verfügbar, wo auch die stationäre
Breitband-Versorgung zu wünschen übrig lässt.
Die Bundesregierung ist zwar erst seit einigen Monaten im Amt, aber wenn es nachhaltige Entwicklungen im Telekommunikations-Markt im Sinne der Ziele für 2014 geben soll und Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil halten will, dann muss bald etwas geschehen und es müssen Konzepte für eine nachhaltige Strukturierung des Telekommunikations-Marktes erarbeitet werden, die in einen Masterplan für Deutschland münden.
Jürgen Kaack 07.03.2010, 12.32 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Landesspezifisch gibt es bereits unterschiedliche
Unterstützungsangebote, von Breitband-Kompetenzzentren. Es wäre naheliegend, ein bundesweit
agierendes BBCC dem Bundes-Wirtschaftsministerium anzugliedern und in
ein gemeinsames Netzwerk mit den in einigen Bundeländern eingerichteten
Kompetenzzentren ein zubinden. Wenn ein bundesweit agierendes Breitband-Kompetenzzentrum
eingerichtet wird, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter sowohl mit in den
Abläufen der Verwaltung und des Ministeriums vertrauten Managern als
auch mit erfahrenen Telekommunikations-Experten zu besetzen, die die
„Sprache“ der Anbieter sprechen und Konzepte technologisch und
wirtschaftlich bewerten können.
Die Aufgaben eines BBCC sind sehr breit
und daher werden für die Organisation Mitarbeiter benötigt, die die
vorhandenen Förderprogramme und Förderbedingungen kennen, aber auch
neue Programme mitgestalten und verhandeln können. Als Ansprechpartner
für die Bundesnetzagentur werden Mitarbeiter mit juristischen
Kenntnissen im Bereich der Telekommunikations-Regulierung benötigt.
Ebenso werden aber auch Experten für die Beurteilung von
Übertragungstechnologien und zur Diskussion von technischen Konzepten
mit Anbietern und Netzbetreibern benötigt. Da alle Lösungen, sowohl im
Hinblick auf Betreiber-Gesellschaften für Infrastruktur als auch für
die Entwicklung von Breitband-Applikationen von dem erzielbaren
wirtschaftlichen Nutzen geprägt sein sollten, werden Experten zur
Beurteilung von Geschäftsplänen und zur Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsanalysen benötigt.
Alle Aufgaben zielen nicht auf akademischen Erkenntnisgewinn sondern
auf pragmatische, im kommunalen Umfeld umsetzbare Lösungen. Die
Mitarbeiter eines BBCC müssen daher nicht nur Experten in ihrem Bereich
sein, sondern auch Generalisten mit der Fähigkeit zur verständlichen
Kommunikation. In vielen Bereichen der praktischen Umsetzung werden
Kompromisse mit Augenmaß vor der Realisierung theoretischer Ideale
stehen, so dass Pragmatismus und Verhandlungsgeschick insbesondere die
Arbeit vor Ort in Kreisen und Kommunen kennzeichnen sollte. Die
Entwicklung von Modellprojekten erfordert einerseits die Offenheit und
Unvoreingenommenheit für neue technische oder organisatorische
Lösungen, andererseits den Weitblick zur Verallgemeinerung auf die
Situation in anderen Kommunen.
Der Umgang mit Breitband-Strukturen und Anwendungen ist in vieler
Hinsicht komplex, sei es von technologischer, rechtlicher oder
wirtschaftlicher Seite. Einzelne Kommunen sind hierbei oftmals ebenso
überfordert wie einzelne Anbieter. Die nachhaltige Konzeption für ein
„Breitband-fähiges“ Deutschland braucht eine langfristige Perspektive
über mehrere Jahrzehnte. Dabei gilt es nicht nur das „große“ Bild zu
erstellen, sondern im Kleinen in den Kommunen zum Leben zu erwecken.
Heutige Versäumnisse im Aufbau von Infrastrukturen rächen sich in der
Zukunft entweder durch Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit oder in
unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwänden. Bei dem hohen
Stellenwert, den die Telekommunikation im Ganzen und Breitband im
Speziellen für die Entwicklung von Gesellschaft und Unternehmen
einnimmt, ist die Einrichtung eines auf diese Belange ausgerichteten
Breitband-Kompetenzzentrums die richtige Antwort.
Jürgen Kaack 04.11.2009, 11.54 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Jürgen Kaack 02.11.2009, 20.07 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Jürgen Kaack 30.10.2009, 14.04 | (0/0) Kommentare | TB | PL